Bei Neuwagen besteht die originale Werksgarantie, welche mindestens 2 Jahre, bei manchen Herstellern sogar 3 Jahre beträgt. Halb-/Jahreswagen und Tageszulassungen haben zwei Jahre Garantie ab der Erstzulassung/Werksauslieferung.

Wir bieten Ihnen beim Kauf eines Fahrzeuges (Neu-/Halb-/Jahreswagen), gerne eine entsprechende Garantieverlängerung an. Wenden Sie sich an Ihren Verkaufsberater.

EU-Importe sind Fahrzeuge die z.B. in Deutschland für den Export ins Ausland gebaut wurden, diese werden dann wieder nach Deutschland eingeführt.

Diese Begriffe sind lediglich andere Bezeichnungen für EU-Importe.

Die Ausstattungen von EU-Importen sind mit deutschen Fahrzeugen vergleichbar, jedoch beinhalten EU-Importe meist Zusatzausstattungen, welche sich positiv im Preis-Leistungsverhältnis für Sie auswirken können.

Nein, EU-Fahrzeuge werden an den gleichen Standorten wie deutsche Zulassungen gefertigt. Beispiel: Ein Seat Leon wird für die EU an verschiedenen Produktionsstätten gefertigt.

Nein, Sie erhalten immer einen deutschen Brief oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei uns.

Eine Probefahrt bieten wir Ihnen gerne an. Wir möchten Sie jedoch bitten, einen Termin zu vereinbaren um evtl. Wartezeiten zu verhindern und um zu gewährleisten, dass rote Kennzeichen zur Verfügung stehen.

Ja, gerne nehmen wir Ihren Gebrauchten in Zahlung. Nach Terminvereinbarung ermittelt unser Verkaufsberater den Wert Ihres Fahrzeuges nach DAT sowie nach technischer und optischer Begutachtung.

Gerne unterbreiten Ihnen unsere Verkaufsberater ein individuell nach Ihren Wünschen angepasstes Leasing- bzw. Finanzierungsangebot.